VRmobil FAQ

1. Welche Einrichtungen können für ein VRmobil-Fahrzeug berücksichtigt werden?

Alle sozialen und kulturellen Einrichtungen, die nach Abgabenordnung, Dritter Abschnitt: Steuerbegünstigte Zwecke, §§51 – 54 förderungswürdig sind.

2. Wir können uns nicht für eine soziale oder kulturelle Einrichtung entscheiden?

Vorschlag: Ausschreibung an alle relevanten Institutionen in Ihrem Geschäftsgebiet:
„Bewerben Sie sich für ein VRmobil“
1.) mit Projektbeschreibung, was hat die Einrichtung mit dem VRmobil vor
2.) Jury (Bank oder andere Vertreter) entscheidet darüber, wer die Fahrzeuge erhält
oder
3.) wenn alle Projekt sehr gut sind, entscheidet das Los

3. Können Pflegedienste bzw. –einrichtungen (auch private Pflegedienste) gefördert werden?

Wenn diese Einrichtungen die Gemeinnützigkeit nach AO – durch entsprechende Vorlage des jeweiligen Finanzamtes – vorlegen können, dann kann auch dieser Einrichtung ein VRmobil-Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden.

4. Ist die Aktion VRmobil zeitlich begrenzt oder können wir auch in Zukunft VRmobil-Fahrzeuge bestellen?

Selbstverständlich werden wir die Aktion „VRmobil“ auch die nächsten Jahre anbieten. Je höher die Zahl der im Einsatz befindlichen VRmobil-Fahrzeuge, umso besser ist die Wirkung für unsere Mitgliedsbanken.

5. Kann die Türbeschriftung des VRmobil-Fahrzeuges bankindividuell gestaltet werden?

Ja, jedes VRmobil wird mit dem Namen der bestellenden Bank beschriftet. Beispiel:
Mit freundlicher Unterstützung
VR-Bank
Musterstadt

Sonderwünsche werden natürlich berücksichtigt.

6. Welche Kosten entstehen für die bankindividuelle Beschriftung?

Es entstehen keine Kosten, denn die bankindividuelle Beschriftung der Seitentüren ist im Fahrzeugpreis bereits enthalten.

7. Ist eine Beschriftung durch den Zuwendungsempfänger möglich?

Ja, auch eine individuelle Beschriftung mit dem Markenzeichen bzw. Schriftzug des Zuwendungsempfängers ist möglich. Die Kosten hierfür erfragen Sie bitte bei unserer Agentur nmp AG, Sinzing, Telefon-Nummer 0941 307676-0.
Die individuelle Beschriftung für den Zuwendungsempfänger kann allerdings nicht aus dem Reinertrag mit übernommen werden.

8. Was kann ich tun, um zu erreichen, dass die Beklebung des VRmobil-Fahrzeuges über einen bestimmten Zeitraum unverändert auf dem geförderten Fahrzeug verbleibt?

Wir werden jeder Bank nach Bestellung eines VRmobil-Fahrzeuges einen „Mustervertrag“ zukommen lassen, mit dessen Hilfe eine „freiwillige Verpflichtung zur Belassung des Fahrzeug-Designs“ zwischen Bank und Einrichtung geschlossen wird.
Ebenso auch die Verpflichtung, dass das Fahrzeug in einem Zeitraum von drei Jahren nicht veräußert werden darf.

9. Muss ein VRmobil in einer Summe über die Zuwendungsbescheinigung abgewickelt werden oder ist auch eine „Teilzuwendung“ möglich (z. B.: 50 % Zuwendung und 50 % Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers)?

Die finanzielle Abwicklung der VRmobil-Fahrzeuge erfolgt über ein Treuhandkonto einer Anwaltskanzlei. Somit ist es durchaus möglich, die Gesamtkosten für ein VRmobil-Fahrzeug (Siehe hierzu aktuelle Preisliste im Bankenbereich https://banken.vr-gsg.de - VRmobil - Preise VRmobil) in Teilbeträgen auf das Treuhandkonto zu erbringen.

10. Was ist im genannten Preis für ein VRmobil enthalten und kommen noch weitere Nebenkosten auf uns zu?

Dieser Preis beinhaltet:

- die reinen Fahrzeugkosten inkl. MwSt.
- die Kosten für die Werbebeklebung inkl. Individualisierung des Banknamens
(ausgenommen davon ist die Beschriftung des Fahrzeuges mit Namen und Logos des Zuwendungsempfängers)
- die Kosten für das „Kurzzeitkennzeichen“ (Fahrzeugzulassung für 5 Tage ohne Eintrag in den KFZ-Brief) inkl. Haftpflichtversicherung, Zuslassungsgebühren
- die Kosten für die treuhänderische Abwicklung der Transaktionen

11. Welche Fahrzeugmodelle werden als VRmobil-Fahrzeuge angeboten und wie sind diese ausgestattet?

Die zur Verfügung stehenden Fahrzeugmodelle mit den jeweiligen Ausstattungen finden Sie unter www.vrmobil.de - Portfolio - VRmobil-Fahrzeuge.

12. Kann ein VRmobil-Fahrzeug auch geleast werden?

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Agentur nmp AG, Sinzing, Telefon-Nummer 0941 307676-0.

13. Wann erfolgen die Fahrzeugübergaben?

Die Fahrzeugübergaben erfolgen grundsätzlich im Frühjahr des Folgejahres.

Ausgenommen hiervon sind die Übergaben der VRmobil-Fahrzeuge Caddy, XXL und e-up. Hier finden die Übergaben nach Fertigstellung/Lieferung direkt bei Ihnen vor Ort statt. Der Übergabeort wird im Vorfeld mit Ihnen durch unsere Agentur nmp AG, Sinzing, abgestimmt.

14. Können die Artikel aus dem VRmobil-Katalog ganzjährig bestellt werden?

Ja, alle Artikel können ganzjährig bei uns bestellt werden und nach Lieferung an die Zuwendungsempfänger übergeben werden. Sie treten als Bank dann sozusagen erst einmal in Vorlage.

Selbstverständlich können auch die VRmobil-Fahrzeuge ganzjährig bei uns bestellt werden. Die Übergaben finden jedoch wie unter Punkt 13 beschrieben statt.