FAQ

FAQ

1. Wie lautet der Link des Bankenbereiches der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V.?

https://banken.vr-gsg.de

2. Wie lautet der Link der Kundenseite der VR-Gewinnspargemeinschaft e.V.?

www.vr-gsg.de

3. Wo sind die aktuellen Ziehungsergebnisse nachzulesen bzw. können heruntergeladen werden?

Im Bankenbereich unter dem Menüpunkt „Gewinne“, Ziehungslisten

4. Dürfen Minderjährige am VR-GewinnSparen teilnehmen?

Nein, eine Teilnahme von Minderjährigen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§ 4 „Glücksspielstaatsvertrag 2021“) untersagt.

5. Dürfen Minderjährige das Sparkapital erhalten?

Hierzu gibt es keine Einschränkungen (siehe Punkt 4 der Sparordnung mit Auslosungsbestimmungen).

6. Betrifft das Fernabsatzgesetz das VR-GewinnSparen?

Ja, bei Außerhausgeschäften ist das Fernabsatzgesetz zu beachten.

7. Werden die Sparanteile verzinst?

Nein. Siehe hierzu § 4 der Sparordnung mit Auslosungsbestimmungen:
Das Sparkapital wird bei der jeweiligen Genossenschaftsbank zunächst als unverzinsliches Guthaben unterhalten und dem Gewinnsparer je nach Lostyp monatlich oder spätestens in der 51. Kalenderwoche auf dem vom Gewinnsparer angegebenen Konto gutgeschrieben. Eine frühere Auszahlung des Sparkapitals muss durch den Gewinnsparer und die jeweilige Genossenschaftsbank begründet und dokumentiert werden. Das benannte Konto sollte bei der Bank geführt werden, welche das Gewinnsparlos angelegt hat bzw. im Bestand führt.

8. Wann wird das Sparkapital zurückgebucht?

Das Sparkapital wird bei der jeweiligen Genossenschaftsbank zunächst als unverzinsliches Guthaben gehalten und dem Gewinnsparer je nach Lostyp monatlich oder spätestens in der 51. Kalenderwoche auf dem vom Gewinnsparer angegebenen Konto gutgeschrieben. Eine frühere Auszahlung des Sparkapitals muss durch den Gewinnsparer und die jeweilige Genossenschaftsbank begründet und dokumentiert werden. Das benannte Konto sollte bei der Bank geführt werden, welche das Gewinnsparlos angelegt hat bzw. im Bestand führt.

9. Wie setzt sich das Lotteriekapital zusammen?

Das Aufkommen an Losentgelten wird nach Abzug von 25 % Reinertrag und 16 2/3 % Lotteriesteuer sowie des jeweiligen jährlichen Kostenanteils (bis max. 5 %) gebildet und als Gewinne ausgeschüttet.

10. Wer ist für Fragen der buchungstechnischen Abwicklung des Gewinnsparens zuständig?

Die Atruvia AG

11. Wie hoch ist das Verlustrisiko beim VR-GewinnSparen?

Das Verlustrisiko beträgt max. 20 Prozent des monatlichen Lospreises - dies ist der Spielanteil von 1 Euro.

12. Wie hoch ist die Gewinnchance auf einen Hauptgewinn beim VR-GewinnSparen?

Die aktuelle Gewinnchance zur jeweiligen Monatsverlosung finden Sie auf dem Banken-Portal https://banken.vr-gsg.de - Startseite - Gewinnsparen ... mehr erfahren

13. Wie viele Lose darf ein Gewinnsparer erwerben?

Die Obergrenze hierfür liegt bei 200 Losen pro Gewinnsparer. (Einsatz: 1.000 Euro)