Rundschreiben Nr. 16 vom 17. November 2021 - Einführung eines neuen Lostyps mit monatlicher Auszahlung des Sparkapitals

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben.

Rundschreiben Nr. 16 - Einführung eines neuen Lostyps mit monatlicher Auszahlung des Sparkapitals

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen durch unser Rundschreiben Nr. 15 vom 15. November 2021 mitgeteilt, wurde die Spar­ordnung mit Auslosungsbestimmungen nochmals geändert. Die Sparordnung ist jederzeit abrufbar über unseren Bankenbereich unter https://banken.vr-gsg.de – Rechtliches – Teilnahmeregeln.

Ab dem 1. Januar 2022 bieten wir einen neuen Lostyp

  • 082 – Los mtl. Ausz. Sparkapital (mit monatlicher Auszahlung des Spar­kapitals)

neben dem bisherigen Lostyp

  • 081 – Los jährl. Ausz. Sparkapital (mit jährlicher Auszahlung des Sparkapitals) an.

Wir kommen damit dem Wunsch unserer Mitgliedsbanken nach, die ihren Kunden künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verwendung ihres Sparkapitals anbieten möchten. Hier bietet sich vor allem die Variante „10-Gewinnt“ an, bei der ein monatliches Sparvolumen von 40 Euro zur Ver­fügung steht. Damit eröffnen sich weitere Möglichkei­ten, diesen Lostyp mit Verbundprodukten zu kombinie­ren, wie z. B. Fondssparen mit der Union Investment Privatfonds GmbH, Verträge zum Bausparen mit der Schwäbisch Hall AG oder bankeigene Sparformen.

Bei dem neuen Lostyp ist zu beachten, dass das Sparkapital am Folgetag nach der Beitragsbelas­tung dem angegebenen Konto wieder gutgeschrieben wird. Um für Sie einen schnellstmöglichen Beratungsansatz mit Ihren Kunden/Gewinnsparern zum Sparkapital zu ermöglichen, haben wir un­seren Teilnahmecoupon zum Gewinnsparen, um ein weiteres Abfragefeld für die Kunden ergänzt. Den Teilnahmecoupon zum Gewinnsparen unserer zukünftigen Prospekte (Kundeninformation, bzw. Prospekte zu Sonderverlosungen) fügen wir Ihnen als An­hang zu Ihrer Kenntnisnahme bei.

Der neue Lostyp wird ab 01. Januar 2022 durch die Atruvia AG freigeschaltet.

Der bisherige Altbestand von Gewinnsparlosen ist von dieser Neueinführung nicht betroffen. Hier gilt es zu beachten, dass nur Neuverkäufe zum Gewinnsparen ab dem o. g. Termin von der Wahl­möglichkeit - wann das Sparkapital zurückgezahlt wird – betroffen sind. Bei bereits vorhandenen Losen bleibt die jährliche Auszahlung des Sparkapitals bestehen.

Wir freuen uns, Ihnen diese zukunftsweisende Einführung für Ihre Kunden/Gewinnsparer zukünftig anbieten zu können. Sollten sich Ihrerseits Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

VR-Gewinnspargemeinschaft e.V.

gez. Ute Kausch; gez. Petra Frenzel

Anlage:

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