Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichten mehrere Anfragen unserer Mitgliedsbanken, wie eine Unterstützung zur Hilfe bei der verheerenden Flutkatastrophe in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen, aus den Reinerträgen erfolgen könnte. Wir haben diesbezüglich mit unserer zuständigen Genehmigungsbehörde Kontakt aufgenommen und können Ihnen Folgendes mitteilen:
Eine Unterstützung aus dem Reinertrag kann für Institutionen bei Ihnen vor Ort - wie z. B. THW, DRK, ASB, Johanniter, FFW, DLRG – erfolgen, wenn diese zum Helfen in die Flutkatastrophengebiete fahren. Bei der Erfassung des Reinertragsnachweises geben Sie bitte als Verwendungszweck an: Unterstützung zur Hilfe bei der Flutkatastrophe in …. (Einsatzgebiet/Ort).
Bitte beachten Sie, dass für diese Unterstützung nicht mehr als 40 % Ihrer zustehenden Reinertragsgesamtsumme verwendet werden darf.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
VR-Gewinnspargemeinschaft e.V.
gez. Ute Kausch; gez. Petra Frenzel |