Rundschreiben Nr. 09 vom 23. Juli 2021 - Reinertrag: Unterstützung zur Hilfe bei der Flutkatastrophe (Sonderregelung)

nachstehend erhalten Sie unser aktuelles Rundschreiben.

Rundschreiben Nr. 09 - Reinertrag: Unterstützung zur Hilfe bei der Flutkatastrophe (Sonderregelung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichten mehrere Anfragen unserer Mitgliedsbanken, wie eine Unterstützung zur Hilfe bei der verheerenden Flutkatastrophe in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Sachsen, aus den Reinerträgen erfolgen könnte. Wir haben diesbezüglich mit unserer zuständigen Genehmigungsbehörde Kontakt aufgenommen und können Ihnen Folgendes mit­teilen:

Eine Unterstützung aus dem Reinertrag kann für Institutionen bei Ihnen vor Ort - wie z. B. THW, DRK, ASB, Johanniter, FFW, DLRG – erfolgen, wenn diese zum Helfen in die Flutkatastrophen­gebiete fahren. Bei der Erfassung des Reinertragsnachweises geben Sie bitte als Verwendungs­zweck an: Unterstützung zur Hilfe bei der Flutkatastrophe in …. (Einsatzgebiet/Ort).

Bitte beachten Sie, dass für diese Unterstützung nicht mehr als 40 % Ihrer zustehenden Reiner­tragsgesamtsumme verwendet werden darf.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

VR-Gewinnspargemeinschaft e.V.

gez. Ute Kausch; gez. Petra Frenzel

Zurück